Meine Seiten sieht jeder, auch wenn er nichts sieht! Was bedeutet das?
Für Blinde und Sehgeschädigte ist das Internet ein ideales Informationsmedium,
da mit relativ wenig Aufwand (Braille-Zeile oder Vorlesesoftware oder
Vergrößerung des Bildschirminhaltes) ein riesiger Fundus von Informationen
zugänglich wird.
Dafür müssen die Anbieter von Informationen aber einige Sachen beachten,
unter anderem:
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Text muss auch wirklich Text sein und sollte nicht als Bild auf die
Webseite gestellt werden, nur um gewisse graphische Effekte zu erreichen.
Falls doch, müssen die Bilder einen Alternativtext anbieten.
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Die Webseiten müssen auch mit abgeschalteten Graphiken lesbar bleiben,
wichtige Informationen dürfen, soweit irgendwie möglich, nicht
ausschließlich in Bildern liegen.
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Insbesondere die Navigation muss mit reinen Textbrowsern immer noch
funktionieren.
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Die Webseite muss frei skalierbar sein, damit Sehgeschädigte die Schrift
passend vergrößern können.
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Die Kontraste bezüglich Helligkeit und Farben müssen für Sehgeschädigte
ausreichend sein (Farbenblindheit und andere Sehbehinderungen).
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Für Körperbehinderte, die Schwierigkeiten mit der (ausreichend genauen)
Benutzung der Maus Probleme haben, muss die Webseite auch ohne Maus
bedienbar sein, was auch am einfachsten mit einer textbasierten
Navigation möglich ist.
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Einfache Sprache ist auch ein Punkt der Barrierefreiheit.
Für spezielle Zielgruppen können noch weitere Punkte relevant sein.
Angesichts der künftigen Altersstruktur unsere Bevölkerung wird die
Bedienbarkeit von Webseiten auch bei Einschränkungen der Sehfähigkeit
und Motorik immer wichtiger. Auf diese Zielgruppen kann künftig
eigentlich niemand verzichten. Daher sollte man
die Empfehlungen zur Barrierefreiheit beachten.